Photovoltaik Versicherung

Photovoltaikanlagen sind von den deutschen Dächern nicht mehr wegzudenken.

Photovoltaikanlagen sind von den deutschen Dächern nicht mehr wegzudenken.

Die Photovoltaik Versicherung gehört zu den technischen Versicherungen, Bereich Elektronik-Versicherung und ersetzt neben den klassischen Schäden, wie Feuer, Sturm oder Überspannung auch Schäden wie, Schneedruck, Erdbeben, Vandalismus, Schmorschäden, Bedienungsfehler oder Diebstahl. Sollten es infolge einer der versicherten Gefahren zu einem Ausfall der Photovoltaikanlage kommen so ist auf der Ausfall für bis zu 12 Monate, je nach Versicherer, abgesichert.


Was ist genau in der Photovoltaik Versicherung versichert?

Im Rahmen der Photovoltaik Versicherung sind Photovoltaikanlagen auf eigenen und fremden Dächern sowie am Boden versicherbar. Neben den Solarmodulen, fällt unter den Versicherungsschutz alle fest installierten und notwendigen Anlagenteile, wie z.B. Wechselrichter, Überspannungsschutzeinrichtungen, Einspeisezähler, Montagesystem und Verkabelungen sowie fest eingebaute Überwachungskomponenten und die eventuell fest installierte Anzeigetafel zur Darstellung der produzierten Leistung, wie es oft bei öffentlichen Gebäuden vorhanden ist.

Sachexperten-Tipp:

Sollte die Photovoltaikanlage auf dem heimischen Dach montiert sein, so gilt es zu prüfen, ob über die bestehende Wohngebäudeversicherung die Anlage als mitversichert gilt. Hier können die Gefahren in der Photovoltaik Versicherung ausgeschlossen werden, was für Sie eine Beitragsersparnis bedeutet. Es kann aber auch dazu führen, dass Sie evtl. in der Wohngebäudeversicherung untversichert sind!

Prämienfrei mitversicherte Kosten in der Photovoltaik Versicherung

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern
  • Feuerlösch- und Schadensuchkosten
  • Gefahren

  • Ausschlüsse

  • Tarife

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Frost, Eisgang, Überschwemmung
  • Hagel und Sturm
  • Innere Unruhen

Aufzählung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

 

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